Nachricht
Zeitzeugengespräch mit Naftali Fürst
Ein Bild geht um die Welt. Es zeigt Überlebende im Konzentrationslager Buchenwald am 16. April 1945 (Naftali Fürst liegt in der 3. Pritsche von unten), wenige Tage nach der Befreiung durch die US-Armee, darunter auch Naftali Fürst. Seinen Weg dorthin und das Leben danach erzählt er auf beeindruckende Weise in seinem Buch »Wie Kohlenstücke in den Flammen des Schreckens«, überraschend sachlich, aber nie emotionslos.
Nach der Befreiung kehrte Naftali Fürst in seine slowakische Heimat zurück. Er war einer der Wenigen, der Bruder und Eltern nach dem Krieg nicht verloren hatte. Noch im Jahre 1948 entschlossen sich seine Eltern, gemeinsam mit den beiden Söhnen ein neues Leben in Israel aufzubauen. Bis heute lebt Naftali Fürst dort.
Naftali Fürst hat lange geschwiegen. Doch in den letzten Jahren hat er sein Schweigen gebrochen und erzählt von seinem Weg als neunjähriger Junge in die Konzentrationslager Auschwitz und Buchenwald. Naftali Fürst ist mittlerweile 90 Jahre alt und kommt noch heute regelmäßig nach Deutschland. Im Gespräch mit Martin Kranz zeigt seine Geschichte nicht nur die Vergangenheit, sondern regt zum Weiterdenken an, damit die Schrecken des Dritten Reiches und damit die Shoah nicht in Vergessenheit geraten. So entsteht lebendiges Gedenken und verantwortungsvolles und menschenwürdiges Handeln für die Zukunft.
Naftali Fürst – Auschwitz- und Buchenwaldüberlebender, Präsident des Buchenwald Komitees, Ehrenbürger von Weimar
Martin Kranz – Intendant der ACHAVA Festspiele Thüringen, Gesprächsführung
Maik Hester – Akkordeon
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.
Eine Anmeldung ist über diesen Link möglich. Der Platz ist erst mit Eingang einer Zusage-E-Mail verbindlich bestätigt.
Bei einer entsprechenden Zusage bitten wir, die Veranstaltung auch wahrzunehmen, damit der Platz nicht frei bleibt und andere Interessierte dadurch leer ausgehen. Solltet eine Teilnahme kurzfristig nicht möglich sein, bitten wir um eine Absage, sodass wir den Platz an eine weitere Person vergeben können.
Der Veranstalter behält sich vor, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die nazistischen Parteien oder Organisationen angehören, der nazistischen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.