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BVB legt Bedingungen für Stadionzutritt fest
Nach einem Austausch mit verschiedensten an der Durchführung von Bundesligaspielen direkt oder indirekt beteiligten Institutionen gilt künftig und erstmals zum Heimspiel gegen Mainz 05: Ab einem Alter von sechs Jahren muss jeder Besucher des SIGNAL IDUNA PARK, der nicht digital nachweisen kann, dass er vollständig geimpft oder genesen ist, einen maximal 48 Stunden alten negativen PCR-Test oder einen negativen tagesaktuellen Antigenschnelltest (nicht Selbsttest) in digitaler Form vorweisen, um Eintritt zu erlangen. Außerdem sind die Besucher verpflichtet, sich per Lichtbildausweis zu identifizieren.
Uns ist bewusst, dass es inmitten dieser Pandemie Argumente für und gegen fast jede Entscheidung gibt. Unsere damalige Entscheidung, größtenteils Genesene und Geimpfte ins Stadion zu lassen, halten wir nach wie vor für richtig; insbesondere vor dem Hintergrund unseres Bemühens, die Impfkampagne aktiv mit anschieben zu wollen. Wir haben uns – nicht zuletzt durch unser Impfzentrum und mobile Impfteams – immer für die Impfkampagne eingesetzt und werden dies auch weiterhin tun.
Inzwischen liegt NRW bei den mindestens einmal Geimpften (72,8 Prozent) sowie bei den vollständig Geimpften (68,3 Prozent) jeweils auf Platz drei der deutschen Flächenländer und damit jeweils rund vier Prozent über dem Bundesdurchschnitt. Jedem Bürger hierzulande wurde ein Impfangebot gemacht. Und doch gehört es an einem Punkt der Pandemie, an dem nahezu 80 Prozent aller Erwachsenen in unserem Bundesland vollständig geimpft sind, zur Wahrheit, dass einige Bürger ihr Impfangebot nicht annehmen möchten bzw. werden.
Wir sind überzeugt, dass wir nun den nächsten Schritt in einem Leben mit dem Virus machen können – und werden uns dabei erneut strenger „aufstellen“, als es die Coronaschutzverordnung vorsieht: unter anderem durch die tagesaktuellen Testungen, aber auch, indem wir aufgrund der größeren Ansteckungsgefahr in geschlossenen Räumlichkeiten das 2G-Prinzip anwenden.
Hier geht es zum kompletten Überblick über die Regelungen auf Basis der neuen Coronaschutzverordnung